OR Art. 964j-l · DDTrV
Lieferketten-Sorgfaltspflicht: Konfliktmineralien & Kinderarbeit
Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen eine Lieferketten-Sorgfaltspflicht erfüllen und jährlich berichten, wenn sie Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konfliktgebieten einführen oder verarbeiten oder Produkte bzw. Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.
Geltungsbereich: KMU und risikoarme Unternehmen sind von den Sorgfaltspflichten zur Kinderarbeit befreit (ein Schweizer KMU überschreitet nicht zwei der folgenden Werte: 20 Mio. CHF Bilanzsumme, 250 Vollzeitstellen, 40 Mio. CHF Umsatz, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Die KMU-Ausnahme gilt jedoch NICHT für Konfliktmineralien — wer diese über dem Schwellenwert einführt oder verarbeitet, ist unabhängig von der Grösse erfasst.
revDSG / nFADP · SR 235.1
Datenschutz: das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz
Seit dem 1. September 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft, ist das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG, frz. nLPD) das DSGVO-angelehnte Schweizer Datenschutzrecht. Es gilt für jedes Unternehmen — schweizerisch oder ausländisch —, das Personen in der Schweiz Waren oder Dienstleistungen anbietet oder deren Personendaten bearbeitet.
Geltungsbereich: Dies ist das Rahmenwerk, das die meisten KMU erreicht — nahezu jedes Unternehmen, das Personendaten bearbeitet, ist betroffen. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind von der formellen Pflicht zum Bearbeitungsverzeichnis befreit, sofern die Bearbeitung kein hohes Risiko darstellt. Die übrigen Pflichten — Transparenz, Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Betroffenenrechte — bleiben bestehen.
OR Art. 964a-c
Nachhaltigkeitsberichterstattung: nichtfinanzielle & Klimabelange
Grosse Schweizer Unternehmen von öffentlichem Interesse müssen jährlich über nichtfinanzielle Belange berichten — Umwelt (einschliesslich eines Klima-Transitionsplans), Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.
Geltungsbereich (in Kraft): gilt derzeit für börsenkotierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Vollzeitstellen UND entweder 20 Mio. CHF Bilanzsumme oder 40 Mio. CHF Umsatz. Die meisten KMU sind heute nicht erfasst.